Kurzbericht über die Roadshow zur Neugestaltung der GEMA-Rundfunkverteilung
Es gibt seit ca. einem Jahr neue Gesamtverträge zwischen der GEMA und den öffentlich-rechtlichen- sowie den privaten Rundfunkanstalten. Danach wird konkret wellen- und programmbezogen vergütet und nicht mehr pauschal, wie in der Vergangenheit.
Entsprechend hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die GEMA aufgefordert, auch die Verteilung nach nutzungsorientierten Kriterien vorzunehmen, und zwar beginnend mit der kommenden TV/R-Auszahlung Ende Juni 2014. Eine neue Verteilungsregelung müssen die Mitglieder bis spätestens zu diesem Zeitpunkt beschlossen haben, andernfalls kann das DPMA die gesamte Auszahlung sperren. Daher wurde die Mitgliederversammlung in den April vorverlegt.
Die Neuregelung muss zwar den Vorgaben des DPMAs entsprechen, sie kann und soll jedoch auch weiterhin Mechanismen zur kulturellen Förderung enthalten.
Vom 16. – 21. Januar war eine Arbeitsgruppe aller drei Kurien der GEMA in einer Art „Roadshow“ in 5 Städten unterwegs, um den Mitgliedern das von ihnen erarbeitete Konzept zu einer neuen Rundfunkverteilung zu erläutern.
Der Stand der derzeitigen Überlegungen hierzu ist umfassend, klar und wirklich gut verständlich auf der GEMA Seite nachzulesen:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf
Fragen und Antworten hierzu:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdfSehr kurz und vereinfacht gesagt geht es bei der Verteilung um drei Haupt-Parameter:
1. Minutenwert
Auf Grundlage der jeweiligen Inkassi gibt es getrennte Minutenwerte für Hörfunk und Fernsehen, wobei im Hörfunk die Sparten R und R-VR und im Fernsehen die Sparten FS und T FS bzw. FS-VR und T FS-VR jeweils einen einheitlichen Minutenwert haben.
2. SenderkoeffizientNicht nur die privaten sondern auch die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten künftig variable Koeffizienten in Relation zur Höhe der von ihnen gezahlten variablen Vergütungen.
3. Kulturfaktor (neu!)
Die GEMA ist zwar rechtlich verpflichtet, möglichst inkassobezogen zu verteilen, darf und soll aber zum Zweck der kulturellen Förderung (§ 7 Satz 2 UrhWG) diese Verteilung modifizieren.
Im Fernsehbereich bleibt die Differenzierung nach unterschiedlichen Nutzungszusammenhängen wie z.B „Jingle“, „Illustrationsmusik“, „dargestellte Musik“
etc. bestehen.
Für den Hörfunk – privat wie öffentlich-rechtlich – wurde ein sog. Kulturfaktor eingeführt.Der Kulturfaktor wird aus 10 Kriterien ermittelt, nach denen die Programmqualität jedes Senders beurteilt und klassifiziert wird:
• Anteil deutschsprachigen Repertoires
• Anteil Ernster Musik, Jazz und sonstiger gehobener Vokal- und Instrumentalmusik
• Anteil der Sendung von Eigen- und Auftragsproduktionen
• Anteil der Sendung von Live- Produktionen bzw. Live- Mitschnitten
• Anteil redaktionell betreuter Beiträge mit Musikbezug
• Anteil regionalen Repertoires
• Anteil an Nischenrepertoire abseits des Mainstreams
• Anteil des Repertoires von Nachwuchsurhebern
• Anteil eigener musikalischer Ereignisse mit Sendebezug
• Programmvielfalt (Anzahl der verschiedenen gesendeten Werke)
Nach einem einfach nachvollziehbaren Stufenverfahren wird daraus ein Kulturfaktor für jeden Sender errechnet, der bei der Verteilung als Multiplikator angewendet wird. Jeder Sender erhält eine Note für jeden der 10 Kulturfaktoren. Die Summe dieser Noten wird durch 10 geteilt, und das Ergebnis ist der Gesamtkulturfaktor dieses Senders.
Der Verteilungsbetrag für ein gesendetes Werk würde sich so berechnen:
Spieldauer x Minutenwert x Senderkoeffizient x Kulturfaktor des ausstrahlenden Senders
Durch die Einführung des Kulturfaktors würden im Hörfunk die KomponistInnen von anspruchsvollem non-pure-mainstream Pop und Rock, Jazz, zeitgenössischer E-Musik, in Subkultur und Nische, im Experimentellen und Gewagten, eine Förderung erfahren.
Wir bitten euch, möglichst zahlreich zur Mitgliederversammlung zu erscheinen und der geplanten Reform zuzustimmen.
Mit besten Grüssen, eure Fachgruppenleitung