Filmtongestalter erstmals als Filmurheber an Kinofilmerlösen beteiligt

Im Mai vergangenen Jahres hatte die von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) initiierte AG Filmurheber mit der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen einen Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung der Filmurheber an Kinofilmen unterzeichnet. Nach Angaben der Berufsvereinigung Filmton (bvft), die als Kooperationspartner von ver.di mit einem Sitz im Tarifausschuss an den Verhandlungen beteiligt war, sind darin erstmals auch Filmtongestalter als „regelmäßig zu beteiligende Filmurheber“ miteinbezogen.

Felix Andriessens, Mitglied im bvft-Vorstand, hatte die Verhandlungen von Anfang an begleitet. Er erklärt: „Wir sehen das Verhandlungsergebnis als wichtigen Schritt auf unserem Weg zur Steigerung der Wertschätzung des Filmtons in Deutschland. Obwohl wir und alle an der AG Filmurheber beteiligten Kolleginnen und Kollegen bereits lange Jahre in der Filmbranche tätig sind, konnten wir alle eine Menge über die Arbeit der jeweils anderen Gewerke lernen. Die anderen Filmgewerke haben in ihrem Arbeitsalltag in der Regel von der Tonseite lediglich Kontakt zu den Originaltonmeistern und deren Assistenten, da die Mehrzahl der Gewerke ausschließlich am Set arbeiten. Es war für viele eine Überraschung, wie viele verschiedene spezialisierte Berufe in der Tonpostproduktion, für sie also quasi im Verborgenen, arbeiten.“

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